Ihr Anspruch
Ein festgestellter Pflegegrad und häusliche Pflege sind die Grundlage für den Entlastungsbetrag.
Ab Pflegegrad 1 kann Ihre Pflegekasse die Alltagshilfe bezahlen. Hier finden Sie das Wichtigste auf einen Blick.
Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag für anerkannte Alltagshilfe nutzen. Ihr Pflegegeld bleibt dabei unverändert.
Ohne Eigenanteil, wenn die anerkannten Leistungen vollständig durch Ihr verfügbares Budget gedeckt sind. Zusätzliche Leistungen können selbst zu zahlen sein.
Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI ↗125 € oder 131 €? Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 131 € monatlich. Die früheren 125 € galten bis Ende 2024. Der Betrag ist für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 vorgesehen, die zu Hause unterstützt werden.
Ein festgestellter Pflegegrad und häusliche Pflege sind die Grundlage für den Entlastungsbetrag.
Alltagshilfe muss nach Landesrecht anerkannt sein. Lassen Sie sich die Abrechenbarkeit der konkret vereinbarten Leistungen bestätigen.
Schon genutzte Leistungen zählen mit. Ihre Pflegekasse nennt Ihnen Ihr Restbudget. Preis, Anfahrt und Umfang sollten vor Beginn feststehen.
Anerkannte Angebote in NRW finden Sie im Angebotsfinder des Landes NRW ↗.
Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, können Sie in den Folgemonaten einsetzen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Der Entlastungsbetrag wird zweckgebunden gegen Nachweise erstattet. Er wird Ihnen nicht automatisch als frei verfügbares Geld ausgezahlt.
Mehr bei gesund.bund.de ↗Über den Umwandlungsanspruch können bis zu 40 % des monatlichen Sachleistungsbudgets für anerkannte Alltagshilfe eingesetzt werden, soweit dieser Anteil ungenutzt ist.
Alle Spalten sehen: Tabelle seitlich verschieben ↔
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Zusätzlich umwandelbar, maximal |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | Kein Umwandlungsanspruch |
| Pflegegrad 2 | 131 € | 318,40 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | 598,80 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | 743,60 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | 919,60 € |
Anders als der Entlastungsbetrag kann die Umwandlung Ihr anteiliges Pflegegeld verringern. Leistungen eines Pflegedienstes werden vorrangig berücksichtigt. Die genannten Höchstbeträge sind kein automatisch zusätzliches Guthaben.
Quellen: § 45a Abs. 4 SGB XI und gesund.bund.de: Pflegesachleistungen ↗.
Welche Kosten Ihre Pflegekasse tatsächlich übernimmt und wie die Abrechnung funktioniert, stimmen Sie vor dem ersten Einsatz mit Paul und Ihrer Kasse ab. So wissen Sie, womit Sie rechnen können.
Lassen Sie sich Stundenpreis, mögliche Anfahrtskosten und Leistungsumfang nennen. Eine feste Stundenzahl lässt sich ohne diese Angaben nicht aus dem Budget ableiten.
Klären Sie, ob das Angebot für Ihre Abrechnung anerkannt ist und wie viel Budget noch zur Verfügung steht.
Üblich ist die Erstattung gegen Rechnung und Leistungsnachweis. Eine direkte Abrechnung kann mit einer passenden Abtretungserklärung möglich sein; das muss mit Anbieter und Pflegekasse vereinbart werden.
Fällt eine private Pflegeperson vorübergehend aus, kann ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege infrage kommen. Seit Juli 2025 besteht zusammen mit der Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
Das ist kein pauschales zusätzliches Haushaltshilfe-Budget. Voraussetzung, bereits verbrauchte Mittel und Eignung der konkreten Leistung sind gesondert zu prüfen.
BMG: Gemeinsamer Jahresbetrag ↗Nach schwerer Krankheit oder bestimmten Behandlungen kann unter Voraussetzungen Haushaltshilfe nach § 38 SGB V möglich sein – auch ohne Pflegegrad. Das ist eine andere Leistung als der Entlastungsbetrag der Pflegekasse.
Es können Zuzahlungen entstehen. Fragen Sie zuerst Ihre Krankenkasse nach der Bewilligung und klären Sie gesondert, ob Paul das bewilligte Angebot übernehmen kann.
BMG: Haushaltshilfe und Voraussetzungen ↗Wenn kein Anspruch auf eine Erstattung besteht, lässt sich eine privat bezahlte Unterstützung anfragen. Verfügbarkeit, Preis und Umfang besprechen Sie direkt mit Paul.
Benötigen Sie längerfristig Hilfe, können Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades und eine Pflegeberatung informieren.
Persönlich nachfragenRecherchestand: 20. September 2026. Allgemeine Orientierung; Ihre Pflege- oder Krankenkasse prüft den individuellen Anspruch.